Gutscheine - ein besonderes Geschenk

"Verschenke Momente anstatt Dinge."

Suchst Du ein besonderes Geschenk zu Weihnachten, zum Geburtstag, Valentinstag oder einfach nur, weil Du Deinen Lieblingsmensch so gerne hast?

Steht eine Geburt an und Du weißt nicht so recht, womit Du der kleinen Familie eine richtig große Freude machen kannst?

Ihr könnt meine Arbeit als dokumentarische Familienfotografin in Form eines Gutscheins erwerben und an Eure Lieblingsmenschen verschenken. Der Wert des Gutscheins kann völlig individuell gewählt werden. Gerne berate ich Euch hierzu.

Damit Du einen Gutschein bei mir bestellen kannst, schreibe mir bitte eine Nachricht.
Wenn es einmal ganz eilig ist, dann kannst Du den Gutschein auch einfach selbst ausdrucken. Diesen erhältst du ganz einfach über eine E-Mail.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gutscheine von Knipswerk – Altes Land

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für alle von Bettina Podewski, Knipswerk – Altes Land, Westerjork 72a, 21635 Jork (nachstehend „Knipswerk – Altes Land“ genannt) ausgegebene Gutscheine. Dienstleistungen, die mit Hilfe dieser Gutscheine in Anspruch genommen werden können, unterliegen den Allgmeinen Geschäftsbedingungen, welche hier zu finden sind.
  2. Datenschutz
    Knipswerk – Altes Land nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.
  3. Gerichtsstand, Rechtswahl
    Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen Knipswerk -Altes Land und einem privaten/gewerblichen Kunden ist der Sitz von Knipswerk – Altes Land. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Widerruf bei Kauf
    Widerruf beim Kauf beziehungsweise Umtausch eines Knipswerk – Altes Land Gutscheins muss innerhalb von 14 Tagen ab Kauf erfolgen. Ein späterer Widerruf wird nicht mehr anerkannt. Gutscheine können nicht in andere
  5. Gültigkeitszeitraum
    Knipswerk – Altes Land Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen ab dem Ende des Jahres. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.  Ein Knipswerk – Altes Land Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren ab dem Jahr des Kaufes. Ein Umtausch ist bei Ablauf des Gutscheins nicht möglich und Geld kann auch nicht zurückerstattet werden.
  6. Einlösung
    Knipswerk – Altes Land Gutscheine können für alle Dienstleistungen, welche auf  https://knipswerk-altes-land.de zu finden sind, eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Bei Verlust eines Knipswerk – Altes Land Gutscheins ist kein Ersatz möglich.  Knipswerk – Altes Land übernimmt keine Kosten, welche beim Einlösen des Gutscheins entstehen. Um den Gutschein einzulösen, muss vorab Kontakt mit Knipswerk – Altes Land aufgenommen werden und ein Termin vereinbaren. Diese Terminabsprache muss mindestens 4 Wochen vor Einlösen des Gutscheins erfolgen. Ein Knipswerk – Altes Land Gutschein kann nur vor Abschluss des Buchung eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Der Gutschein kann nur für den Kauf von Dienstleistungen, welche auf https://knipswerk-altes-land.de zu finden sind, und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet oder bar ausgezahlt werden. Knipswerk – Altes Land versucht Wunschtermine zu berücksichtigen. Bei Übergabe des Gutschein an den Beschenkten, übergehen die AGB in vollem Umfang an den Beschenkten.
  7. Berechtigung bei Einlösung
    Knipswerk – Altes Land ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und Knipswerk – Altes Land unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend. Ein Knipswerk – Altes Land Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.     
  8. Erfüllung
    Beim Kauf eines Knipswerk – Altes Land Gutscheins gegen eine Dienstleistung von Knipswerk – Altes Land, ist Erfüllungsort der Sitz von Knipswerk – Altes Land zum Zeitpunkt des Kaufes. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.
  9. Mehrfacheinlösung
    Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Knipswerk – Altes Land Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

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